
Ehe- & Scheidungsrecht
Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch