Fachgebiete
Ehe- & Scheidungsrecht
Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch
Kindes- & Erwachsenenschutz- recht
Das Kindsschutzrecht regelt den Schutz des Kindes bei einer vermuteten Gefährdung des Kindswohls. Das Erwachsenenschutzrecht regelt den Schutz erwachsener Personen, bei denen vermutet wird, dass
Kindsrecht
Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch
Privatrecht
Das Privatrecht regelt die Beziehung zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Personen, d.h. zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Der Grundsatz der Selbstbestimmung
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt unter anderem das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (der Verwaltung, dem Staat, dem Kanton, der Gemeinde) und den Privatrechtssubjekten. Das
Wirtschaftsrecht
Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch
Auftrag
Persönliche Beratung & Erstbesprechung Für pauschal CHF 350 exkl. MwSt werden im Rahmen einer ersten Rechtsberatung die Fakten zusammengetragen und die Beweislage geprüft. Die Rechtslage wird