Kindsrecht
Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch die öffentlichrechtlichen Vorschriften, die eine Unternehmung berücksichtigen muss, wie Markenrecht-, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, etc.
Wirkung des Kindsverhältnisses
- gemeinsme elterliche Sorge
- Obhut und Wohnsitz
- Wegzugsartikel
- Namensrecht
- Bürgerrecht
- Besuchsrechtsregelung
- Besuchsrechtsbeistandschaft
- Erziehungsbeistandschaft
- Unterhalt für Unmündige
- Mündigenunterhalt
- Zuständigkeitsfragen
Entstehung/Aufhebung des Kindsverhältnisses
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsklage
- Aufhebung Vaterschaft
- Aufhebung Ehelichkeitsvermutung
- Adoption
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