Privatrecht

Das Privatrecht regelt die Beziehung zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Personen, d.h. zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen.

Der Grundsatz  der Selbstbestimmung wird eingeschränkt durch nicht-zwingende und zwingende Normen.

Privatrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Sachenrecht
  • allgemeines Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht

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