Privatrecht
Das Privatrecht regelt die Beziehung zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Personen, d.h. zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen.
Der Grundsatz der Selbstbestimmung wird eingeschränkt durch nicht-zwingende und zwingende Normen.
Privatrecht
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- Erbrecht
- Sachenrecht
- allgemeines Vertragsrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht